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Welche Gründe lagen der Initiative zu einer Gesetzesänderung zugrunde? (Die Ausgangssituation)
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Der Mangel an Spenderorganen ist im Laufe des vergangenen Jahrzehnts stetig gestiegen. Neben der geringen Bereitschaft der Menschen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, fördert die Diskrepanz zwischen Einstellungen und Handlungsbereitschaft diesen Missstand: In einer repräsentativen Umfrage der BZgA aus dem Jahr 2018 erklärten 84 Prozent der Befragten ihre grundsätzlich positive Einstellung zur Organspende. Im Gegensatz dazu besaßen zu diesem Zeitpunkt nur 36 Prozent einen Organspendeausweis oder haben ihre Haltung auf anderem Weg dokumentiert. Neben der Bereitschaft zur Spende spielen auch die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und die Strukturen innerhalb der Krankenhäuser eine entscheidende Rolle, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Gut abgestimmte Abläufe bei der Erkennung potenzieller Organspenderinnen und -spender sind ebenso wichtig, wie die Finanzierung des Prozesses der Organspende und die Ansprechbarkeit von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern.
Daraus ergab sich ein dringlicher Handlungsbedarf für eine gesetzliche Änderung des Transplantationsgesetzes. Im Laufe der Debatte kristallisierten sich zwei wesentliche Initiativen heraus. Beide eint die Absicht, die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Was sie trennt, ist der Weg dorthin.
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Warum ist die kontroverse Widerspruchslösung gescheitert?
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Für die Widerspruchslösung engagierten sich unter anderem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD). Ihre Kernaussage: Jede Person gilt als Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor.
Es gab schnell Stimmen, die diesen Weg ablehnten. Einer ihrer Hauptkritikpunkte war, dass das Unterlassen eines Widerspruchs als Zustimmung gewertet wird. Die Widerspruchslösung, so argumentierten die Kritikerinnen und Kritiker, verstoße damit gegen einen Grundpfeiler der Medizinethik – die informierte Einwilligung eines Patienten, die auf einer bewussten und freien Entscheidung basiert.
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Worauf basiert die alternative Zustimmungslösung?
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Als Antwort auf die Widerspruchslösung schlossen sich Politiker*innen um die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Annalena Baerbock zusammen, um fdie bestehende Entscheidungslösung zu stärken und das Thema Organspende gesellschaftlich stärker zu verankern. Sie setzten sich letztlich durch. So verabschiedete der Bundestag am 16. Januar 2020 das Gesetz zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“.
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Unser Ausblick auf die Themen zwei und drei:
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Im zweiten Teil erläutern wir was sich ändert und was bleibt.
Im dritten Teil haben wir Anregungen für die Aufklärungsarbeit vor Ort, wenn der Termin zum Inkrafttreten nahe rückt bzw. wenn das Gesetz gilt.